Einen Hinweis geben
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Wir bieten unseren Geschäftspartnern (Lieferanten, Kunden, etc.) die Möglichkeit, uns über diese Meldestelle zu potenziellen Verstößen gegen Compliance-Richtlinien hinzuweisen, insbesondere in Bezug auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Verletzungen von Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wie Sie durch unsere Meldestelle geschützt werden:
- Alle gemeldeten Informationen werden vertraulich durch unsere Compliance-Abteilung behandelt, um die Identität des Hinweisgebers zu schützen.
- Unsere Plattform gewährleistet eine sichere Übermittlung von Hinweisen und schützt vor unerlaubtem Zugriff.
- Wir sind bestrebt, alle Hinweise angemessen zu prüfen und Ihnen ein angemessenes Feedback zu geben.
Zu welchem Sachverhalt können Sie eine Meldung einreichen?
Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können Sie Verstöße im Zusammenhang mit menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen melden. Hierzu gehören beispielsweise nach § 2 LkSG der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.
Sollte Ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG oder des LkSG fallen und somit ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie vertraulich eine entsprechende Rückmeldung.
Externe Meldestellen:
Weiterhin ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Kontrolle und Durchsetzung des LkSG zuständig. Weitere Informationen können Sie der Website der BAFA (https://www.bafa.de/) entnehmen.
Kontaktperson Compliance Abteilung
Frau Meike Fengler
whistleblower@semcoglas.de
0172 4560806
Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken / Verletzungen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. Soweit Ihnen also Anhaltspunkte und/oder Informationen über mögliche Verstöße hiergegen vorliegen, können Sie an dieser Stelle Hinweise abgeben.
Die Verfahrensordnung gemäß §8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt können Sie HIER abrufen.